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Wurde die Leistung so hergestellt, dass sie den zugesicherten Eigenschaften entspricht?
Fehlen vertraglich zugesicherte Eigenschaften und entspricht dies einem Mangel?
Liegen Mängel oder Baufehler vor, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern?
Ist das Objekt bei Schlüsselfertiger Erstellung überhaupt bezugsfertig?
Wie groß ist der Schaden durch den Mangel und welcher Betrag kann einbehalten werden?
Wie viel Zeit muss ich dem Auftragnehmer einräumen für die Mängelbeseitigung?
Sind in das Abnahmeprotokoll Vorbehalte aufzunehmen, z.B. bzgl. Vertragsstrafen wegen bereits gerügter aber noch nicht beseitigter Mängel oder aufgrund von Schadensersatzansprüchen?
Welche Unterlagen muss der Auftragnehmer bei der Abnahme übergeben?
Sind noch Leistungen geschuldet, auch wenn sie nicht in der Leistungsbeschreibung stehen?
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